FAMILIENPFLEGE
HÄUFIGE FRAGEN
Für die ersten 6 Tage nach der Geburt besteht ein gesetzlicher Anspruch bei deiner Krankenkasse, oder mit einer Verordnung deiner Hebamme.
Wenn ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt, besteht ein Anspruch auf Familienpflege bei Beschwerden nach der Geburt, bei einer Erkrankung oder einem stationären Aufenthalt des Elternteils, der Haushalt und Kind(er) versorgt.
Wenn wegen Beschwerden in der Schwangerschaft der Haushalt nicht weitergeführt werden kann, besteht ein Anspruch auch dann, wenn noch kein Kind im Haushalt lebt.
Die Familienpflege kann auch als Privatleistung gebucht werden. Sprich uns an, wir beraten dich gerne!
Mit einer Verordnung deines Arztes/deiner Ärztin beantragst du “Haushaltshilfe” bei deiner Krankenkasse.
Für die ersten sechs Tage nach der Geburt kann die Haushaltshilfe von deiner Hebamme verordnet werden.
Wenn eine Kur oder eine Reha-Maßnahme ansteht, wird der Antrag bei der Rentenversicherung, der Knappschaft oder auch bei der Krankenkasse gestellt. Das hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten dich gern!
Damit der Haushalt weiter läuft und die Kinder versorgt sind, kümmern wir uns um den Einkauf des täglichen Bedarfs, die Wäsche und das Sauberhalten der Wohnung. Gern kochen wir auch eine warme Mahlzeit. Dabei sind unsere FamilienpflegerInnen besonders geschult für die Bedürfnisse von Schwangeren und Müttern im Wochenbett und/oder mit Mehrlingen. Durch regelmäßige Fortbildungen können wir darüber hinaus für krebserkrankte Eltern und Eltern mit psychischen Erkrankungen wertvolle Unterstützung anbieten
Wir betreuen ältere Geschwisterkinder oder auch das Baby, damit die Eltern zur Ruhe kommen können.
Eine Grundreinigung übernehmen wir nicht!
Unser Einsatzbüro plant die Einsätze kurzfristig und ist darauf vorbereitet, so schnell wie möglich eine Familienpflegerin für dich einzuplanen. Ruf uns gerne an, dann besprechen wir deinen Bedarf und klären gemeinsam, wann die Hilfe beginnen kann.
Qualifikation
Die Arbeit als FamilienpflegerIn erfordert keine formale Qualifikation. Dennoch gibt es den anerkannten Ausbildungsberuf der/des Familienpflegerin/Familienpflegers.
Entscheidend für die Arbeit sind soziale Kompetenz, Erfahrung in Haushaltsführung und im Umgang mit Kindern.
Neben ausgebildeten Fachkräften sind bei uns überwiegend Frauen mit den unterschiedlichsten Lebensläufen beschäftigt. Wir legen neben den o.g. Voraussetzungen besonderen Wert darauf,
Eltern einen Arbeitsplatz zu bieten
auch ältere Frauen und Männer zu beschäftigen
jungen Menschen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses berufliche Chancen zu eröffnen
Die anspruchsvolle Arbeit in der Familienpflege kann nur durch adäquate Einarbeitung, Begleitung und Weiterbildung gewährleistet werden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bieten wir unseren Mitarbeitenden neben der Einarbeitung auch Fallsupervision und kollegiale Beratung an.
Hausinterne Fortbildungen bieten wir zu verschiedenen Themen wie:
Kommunikation und Gesprächsführung
Betreuung und Begleitung von Familien mit schweren Belastungen (Tod, Frühgeburt, Behinderung, psychische Erkrankungen)
Familien mit diversen kulturellen und religiösen Hintergründen
Pädagogische Themen (Trotzphase, Schreibabys, Spielangebote für Kinder, Rolle der Geschwister, Aufsichtspflicht)
soziale Beratung für Familien (finanzielle Hilfen, Einsatzbereiche der sozialpädagogischen Erziehungshilfen, Aufgaben des Jugendamtes und des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes)
medizinische Informationen (Erste Hilfe für Kleinkinder, Schwangerschaft, Wochenbett, Stillen, Kaiserschnitt, vorzeitige Wehen, Mehrlinge)
Ernährung für Schwangere und während Wochenbett und Stillzeit
Gesundheit am Arbeitsplatz
Kontakt
Bei Fragen kannst du uns gerne Montag-Freitag von 9-15 Uhr anrufen.
Alternativ kannst du ganz einfach und schnell das folgende Kontaktformular ausfüllen:
Kontaktformular
Oder auf direktem Weg...
info@horizont-hot.de
TELEFON
030 30205840
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Klausenerplatz 19
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